Datenschutz

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.


1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:

Schwimmgemeinschaft Gelsenkirchen e.V.
Brigitte Präsang (Geschäftsführerin)
Holbeinstr. 2 c
45883 Gelsenkirchen

gesetzlich vertreten durch den Vorstand nach § 26 BGB,
Frau Andrea ter Veer

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

    Schwimmgemeinschaft Gelsenkirchen e.V.

3. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

    Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschafts- 
    verhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug,
    Organisation des Sportbetriebes).

    Ferner werden personenbezogene Daten zur Teilnahme am Wettkampf-, Turnier- und
    Spielbetrieb der Landesfachverbände an diese weitergeleitet.

    Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen
    Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des  
    Vereins, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachver-
    bände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.

4. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der   
    Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei
    den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsver-
    hältnis im Verein und um die Teilnahme am Spielbetrieb der Fachverbände.

    Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung
    des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach  
    Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.

    Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen
    oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des
    Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins
    besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten
    des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von
    Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche
    Ereignisse des Vereins veröffentlicht.

5. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

    Personenbezogene Daten der Mitglieder, die am Spiel- und Wettkampfbetrieb der
    Landesfachverbände teilnehmen, werden zum Erwerb einer Lizenz, einer Wertungs-
    karte, eines Spielerpasses oder sonstiger Teilnahmeberechtigung an den jeweiligen
    Landesfachverband weitergegeben.

    Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs
    an ein Kontoführendes Kreditinstitut weitergeleitet.

6. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies   
    nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

    Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.

    Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen   
    Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit
    zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser
    Daten eingeschränkt.

    Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv
    gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname,
    Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an
    denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes
    Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen
    Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften
    zugrunde.

    Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit
    Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

7. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten  
    Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

    – das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,

    – das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,

    – das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,

    – das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,

    – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,

    – das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,

    – das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

    – das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die
      Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung    
      hierdurch berührt wird.

8. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:

    Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der
    Mitgliedschaft erhoben.

Ende der Informationspflicht

Datenschutzordnung

Präambel

Die Schwimmgemeinschaft Gelsenkirchen e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. 

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alter oder Geburtsjahrgang.

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen. 

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht. 

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Allgemeine Verwaltung (alt: z.B. dem Geschäftsführer) zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt. 

Der Ressortleiter Allgemeine Verwaltung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist. 

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden. 

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. 

§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein in der Regel nicht mehr als 8 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, den Ressortleiter Allgemeine Verwaltung und den Administrator vorgenommen werden.

2. Der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt. 

2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 02.07.2020 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.