Vereinsmitgliedschaft

Hier stellen Sie den Aufnahmeantrag in die Schwimmgemeinschaft Gelsenkirchen e.V. für
Ihr Kind, Ihre Familie oder für sich selbst.

Mit der Anmeldung gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag mit der Schwimmgemeinschaft Gelsenkirchen e.V. ein, und stimmen der Vereinssatzung, Jugendordnung, Datenschutzerklärung und der Hallen- und Badeordnung zu. Bei Minderjährigen verpflichten sich dazu die Erziehungsberechtigten.
Zur eigenen Sicherheit ist das Vereinsmitglied verpflichtet, dem Übungsleiter gesundheitliche Beeinträchtigungen mitzuteilen.

Die Schwimmgemeinschaft Gelsenkirchen e. V. beachtet im Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Diese Vorschriften sind im Bundesdatenschutzgesetz geregelt.
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Im Falle der bewilligten Mitgliedschaft erheben wir eine Aufnahmegebühr für die Einzelmitgliedschaft in höhe von 30,- €, und einer Familienmitgliedschaft (Ab 3 Personen, zwei Erwachsene ein Kind in einem Haushalt) in höhe von 35,- €. Der monatliche Beitrag beträgt für Kinder 7,- €, für Erwachsene 9,- € und für die Familienmitgliedschaft 20.- €.

Hier geht es zum Aufnahmeantrag