„3G“ – Regelungen für die Bäder

Mit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung in der ab 04.03.2022 gültigen Fassung
gilt ab dem 04.03.2022 die 3 – G – Regel.

Zusätzliche Vereinfachungen gelten weiterhin:

  • Kinder und Jugendliche   bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schüler*innen ab 18 Jahre: können einen Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Siehe auch anliegende Übersicht von Swimpool!
Die Vereine (für den Zutritt verantwortliche Personen oder ihre Beauftragten) sind für die Kontrolle der Zugangsbeschränkungen verantwortlich. Ist der Zugang zur Sportstätte nicht zentral geregelt (z. B. über die Abendkasse), sind die Trainer der jeweiligen Trainingsgruppen für die Kontrollen und strikte Einhaltung der Vorgaben verantwortlich.
Die Verhaltens- und Hygieneregeln haben weiterhin Gültigkeit und sind auf der Homepage www.sg-ge.de veröffentlicht.
Eine Mund- Nasenschutz / medizinische Maske bzw. Atemschutzmaske ist beim Betreten und Verlassen des Bades nach wie vor zu tragen.
Das ist ein weiterer Schritt in Richtung Normalität. Unabhängig von diesen Lockerungen empfehlen wir unverändert, sich impfen zu lassen und bitten alle Mitglieder darum, weiter umsichtig zu agieren um sich und andere zu schützen.