Neue Corona-Schutzverordnung ab 24.11.2021

2G-Regelung 

Ab sofort gilt für den Vereinssport die 2G-Regelung. Wir dürfen nur noch geimpften Personen und genesenen Personen Einlass gewähren.

Die Regel gilt für alle ab 16 Jahren.

Ausnahme von der 2G-Regel: – Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren- Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können; diese Personen müssen über einen Testnachweis nach § 2 Abs. 8 Satz 2 der Corona-Schutzverordnung verfügen.

Die bisherigen Verhaltens- und Hygieneregeln haben weiterhin Gültigkeit und sind hier zu finden.

Eine Mund- Nasenschutz / medizinische Maske bzw. Atemschutzmaske ist beim Betreten und Verlassen des Bades nach wie vor zu tragen.

Der Vorstand

weiter Infos in den angehängten Dateien: