Vereinsbetrieb im Hallenbad Horst startet wieder

Nachdem nun in Gelsenkirchen die Corona-Inzidenzstufe 1 gilt, hat der Badbetreiber die Hallenbäder wieder für den Vereinssport freigegeben.

Dabei sind die Verhaltens- und Hygieneregeln zu beachten. Grundlage hierfür ist die Coronaschutzverordnung in der jeweils aktuellen Fassung.

Was bedeutet das für den Vereinssport der Schwimmgemeinschaft Gelsenkirchen am Standort Horst?

Nun ist es möglich, nach der coronabedingten Schließung der Bäder wieder mit dem Vereinsbetrieb der Schwimmvereine zu beginnen. 

Der Übungsbetrieb im Hallenbad Horst beginnt am 28./29.06.2021.

Da wir jedoch unter Corona nach wie vor diverse Auflagen wie Hygiene-  und Abstandsregeln erfüllen müssen, erfolgt die Wiederaufnahme des Übungsbetriebes in kleinen Gruppen, die als Gruppenverband festgelegt werden müssen und nicht verändert werden dürfen. 

Die Gruppenzusammensetzung bis zum Lockdown ab November 2020 und die Übungszeitenn geltenweiterhin

Wegen der Begrenzung der Personenzahl im Bad und der geltenden Abstandsregeln findet der Übungsbetrieb der Gruppen in der Zeit von 18.00 Uhr bis 18.45 Uhr vorerst jede zweite Woche statt. Die Gruppen 1 und 2 beginnen am 28./29.06.2021, die Gruppen 3 und 4 beginnen eine Woche später am 05./06.07.2021.

Der Übungsbetrieb aller anderen Gruppen erfolgt zu den gewohnten Zeiten wöchentlich entsprechend der Gruppeneinteilung, die bis zum Lockdown im November galt.

Die aktualisierten Verhaltens- und Hygieneregeln sind auf der Homepage www.sg-ge.de veröffentlicht und werden allen Teilnehmern / Teilnehmerinnen ausgehändigt.

Eine Mund- Nasenschutz / medizinische Maske bzw. Atemschutzmaske ist beim Betreten und Verlassen des Bades zu tragen.